Das Steuerberatungsgesetz beschreibt die Tätigkeit des Steuerberaters als Hilfeleistung in Steuersachen.
Das bedeutet, der Steuerberater hilft demjenigen, der allein mit den Gesetzen und Vorschriften nicht zu Recht kommt. Deshalb nimmt in meiner Kanzlei die tägliche Information, die eigene Fortbildung in hochwertigen Seminaren und die Ausbildung von Mitarbeitern immer mehr Zeit in Anspruch.
Der Schwerpunkt unserer Tagesarbeit ist die Bearbeitung von Problemfällen.
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Gestaltungs-Beratung bei der Übertragung von Grundbesitz und Betriebsvermögen, sowohl bei Auseinandersetzungen als auch im Erbfall
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Ständig neue Anforderungen an Arbeitsverhältnisse bei Lohndaten-Aufzeichnung, Sozialabgaben-Prüfung und viele mehr
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Besteuerung und Sozialabgaben bei Löhnen in der Bauwirtschaft
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Umsatzsteuer in der Bauwirtschaft
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Beratung zu Unternehmensformen, GmbH, Unternehmergesellschaft, Kommanditgesellschaft
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Betreuung bei Betriebsprüfungen des Finanzamts sowie die Aufarbeitung von Prüfungsergebnissen
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Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren, Verteidigung in Steuerstrafverfahren
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Beratung zur Verhinderung von Insolvenzen
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Betreuung bei Existenzsicherung während der Unternehmer-Tätigkeit und nach deren Beendigung
Für die Bewältigung dieser Aufgaben helfen 38 Jahre Berufserfahrung, gute Beziehungen zu Behörden und Organisationen und Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern, Kollegen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Gutachtern.